Für das Ausstellen von Rezepten und Überweisungen tragen wir die volle Verantwortung. Daher sind wir verpflichtet, diese sorgfältig und achtsam zu prüfen, auch wenn es sich um Wiederholungsrezepte oder von Fachärzten empfohlene Medikamente handelt.
Während der laufenden Sprechstunde ist dies nur in dringenden Ausnahmefällen möglich. Daher möchten wir Sie bitten alle Rezepte und Überweisungen schriftlich über unseren roten Rezeptbriefkasten (mit Bestellformular), über unsere Sprachbox, oder über unseren Praxisassistenten im grünen Kasten unten, rechtzeitig zu bestellen. Alle Rezepte werden, wenn uns nicht anders mitgeteilt, als E-Rezepte ausgestellt, sofern Ihre Krankenkassenkarte in unserer Praxis für das jeweilige Quartal eingelesen wurde.